In Österreich hat sich die Fortbestehensprognose mittlerweile als das Instrument etabliert, mit dem die Sanierungsfähigkeit von Unternehmen in der Krise dargelegt bzw. beurteilt wird. Im Jahr 2016 wurde seitens der Kammer der Wirtschaftstreuhänder die Neufassung des einschlägigen Leitfadens Fortbestehensprognose publiziert. Mit diesem Newsletterbeitrag fassen wir die wesentlichen Neuerungen zusammen und erläutern welche zusätzlichen Schwerpunkte Advicum künftig in der Bearbeitung von Sanierungsprojekten setzt.
Änderungen im Leitfaden aus dem Jahr 2016
Vorweg ist festzuhalten, dass der Leitfaden aus dem Jahr 2016 konsistent auf der Vorgängerversion aufbaut und es zu keinen grundlegenden Änderungen gegenüber dem Leitfaden aus dem Jahr 2006 kam. Die Einarbeitungen sollten die Lesbarkeit und Nutzerfreundlichkeit erhöhen. Es finden sich Informationen über die geforderten Inhalte einer Fortbestehensprognose in Form eines vorgeschlagenen Inhaltsverzeichnisses samt Detailerläuterungen dazu. Weiters wurde die Problematik der Unternehmenskrise im Konzernverbund behandelt und klargestellt, dass es Fortbestehensprognosen auf Ebene der Einzelgesellschaften bedarf, auch wenn diese in einem Gesamtsanierungskonzept zusammengefasst dargestellt werden.
Bei den Anforderungen an die positive Beurteilung der Primärprognose wurde der Zeitraum, über den der Erhalt der Zahlungsfähigkeit überwiegend wahrscheinlich sein soll, auf idR zwölf Monate angehoben. Darüber hinaus wurde das Sanierungskonzept detailliert beschrieben.
Betonung des Sanierungskonzepts
Die Fortbestehensprognose baut auf einem Sanierungskonzept auf. In der Neufassung des Leitfadens wurde auf die detaillierte Beschreibung der zu bearbeitenden Inhalte Wert gelegt und somit die qualitative Sanierungsarbeit betont. Fortbestehensprognosen sollen nicht nur reine Rechenübungen sein. Im Kern kommt es beim Sanierungskonzept darauf an, die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells zu hinterfragen und die Sanierungsschritte wie auch deren Ertrags- und Finanzbelastungen detailliert darzustellen. Entscheidend ist die Einschätzung des Verhaltens wesentlicher, beteiligter Personen (Mitarbeiter, Geschäftsführung, Eigentümer, sonstige Stakeholder), da davon die Gesamtfinanzierung des Unternehmens abhängt.
Insbesondere Banken legen darauf Wert, bereits in einer Frühphase der Unternehmenssanierung ein hochwertiges („nicht offensichtlich untaugliches“) Sanierungskonzept vorgelegt zu bekommen. Das Ziel ist, auf dieser Informationsgrundlage außergerichtliche Unternehmenssanierungen unterstützen zu können, ohne zusätzliche Risiken (etwa aus der Anfechtung nach § 31 IO) eingehen zu müssen.
Zweistufiger Beratungsprozess bei Advicum
Advicum versucht diesem Bedürfnis nach schnellen und profunden Entscheidungsgrundlagen gerecht zu werden, indem die Erstellung von Fortbestehensprognosen in einem optimierten, zweistufigen Prozess organisiert wird, wobei nach Abschluss der ersten Stufe bereits ein finales Sanierungskonzept ausgefertigt wird.
Im Sanierungskonzept ist die Krisenursachenanalyse bereits abgeschlossen und die, kritisch auf ihre Realisierbarkeit überprüften, Maßnahmen mit ihren geplanten Auswirkungen in die integrierte Planung eingearbeitet. Bei Advicum sind erfahrene Turnaround Manager für die Definition, Einschätzung der Umsetzbarkeit und Quantifizierung der Sanierungsmaßnahmen verantwortlich. Sie beurteilen die Sanierungsfähigkeit von Unternehmen in der Krise.
Die Einbeziehung von Finanzierungsmaßnahmen der Gesellschafter oder außenstehender Dritter (Zusatzfinanzierungen, Eigentümerzuschüsse, Forderungsnachlässe, etc.) in das Sanierungskonzept ist oft notwendige Voraussetzung für eine positive Fortbestehensprognose. In der Regel wird dabei das Vorliegen rechtsverbindlicher Zusagen für Eigenkapitalmaßnahmen erforderlich sein. Bei Abgabe des Sanierungskonzepts ist in der Regel noch unsicher, ob es zur Mitwirkung der beteiligten Personen im geplanten Umfang kommen wird. Daher sind begründete Annahmen über das erwartete Verhalten der beteiligten Personen zu treffen. Dies führt zu Einschätzungen über die Sanierungswürdigkeit aus der Perspektive der beteiligten Personen.
Auf die Einschätzung der Sanierungswürdigkeit aus Sicht des Fremdkapitalgebers sind wir bereits im Newsletter von Mai 2015 eingegangen, jene aus Sicht des Eigentümers finden Sie hier.
Fortbestehensprognose
Kommt es in den Wochen nach Abgabe des Sanierungskonzepts zur Umsetzung der Finanzierungsmaßnahmen und bestätigen auch die inzwischen tiefergehenden Analysen und eingetretenen Ist-Entwicklungen die eingeschlagene Sanierungsstrategie, folgt die Endausfertigung der Fortbestehensprognose.
Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um mit der eigentlichen Sanierungsarbeit zu beginnen, nämlich der Umsetzung des Sanierungskonzepts.
Autoren:
Daniel Knuchel – Partner bei Advicum Consulting GmbH
Martin Buchegger – Advicum Consulting GmbH